Manfred Pix: Ludovizianischer Polizei- und Justizterror – Die Münchner Ministerialakte „Rochholz, Ernst, Student aus Ansbach wegen revolut. Umtriebe“. Vertreibung, Flucht, Asyl und Emigration in die Schweiz (1832-1838)

 

Erzählt werden die ersten 30 schicksalhaften Lebensjahre des Deutschlehrers Ernst Ludwig Rochholz anhand von Originaldokumenten.

 

Ludovizianischer Polizei- und Justizterror

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Ein Protestant unter Katholiken

Geboren im jungen Königreich Bayern in der Hauptstadt Ansbach des Rezatkreises war er kurz vor seinem fünften Geburtstag durch den Tod seines Vaters bereits Halbwaise. Während seiner weiteren Sozialisation ab 9 Jahren auf einem Freiplatz aus der Kabinettskasse des Königs an der Königlichen Studien- und Erziehungsanstalt im schwäbischen Neuburg an der Donau im Oberdonaukreis starb auch noch die Mutter und er stand mit seinen drei Schwestern elternlos da. Einer der wenigen Protestanten unter lauter Katholiken, von Mitschülern Hutten, von Lehrern Rebell genannt, legte er, knapp 18½-Jahre alt, nach 9 Jahren, Ende August 1827 die Prüfung der Obergymnasialklasse pro absolutorio erfolgreich ab. Schon im November immatrikulierte er sich als Kandidat der Philosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität München und wechselte zwei Jahre darauf in die Juristische Fakultät.

 

Wegen „revolutionärer Umtriebe“ im Visier der Polizei

Ehe er sein Studium mit dem Ziel einer theoretisch-wissenschaftlichen Laufbahn abschließen konnte, geriet er als Mitglied des Corps Isaria, das sich mit der vom König aufgelösten, jedoch im Verbogenen weiterbestehenden radikal politischen Burschenschaft Germania zu einer Arbeitsgemeinschaft, der „Gesellschaft liberaler Studenten“ verbunden hatte, in den Verdacht revolutionärer Umtriebe und damit ins Visier der vom Monarchen Ende 1831 reorganisierten politischen Polizei. Angetrieben vom König, beobachtete der gleichzeitig in der Regierung des Isarkreises und dem Innenministerium sowie als Spezialkommissar der Universität eingesetzte Ministerialreferent das politische Treiben in München und erstattete seinem Vorgesetzten, dem Innenminister, Bericht ad regem. Die Ministerialentschließung an den Ministerialkommissar der Universität vom 10. April 1832 erklärte die Germania auf allen bayerischen Hochschulen weiter und die Isaria neuerdings als aufgehoben. Gegen die Teilnehmer an einer Versammlung von Studenten der beiden Vereinigungen sollte die polizeiliche Untersuchung „alsbald“ eingeleitet „und mit aller Kraft“ fortgesetzt werden. „Von nun an zieht jede Theilnahme an nicht bestätigten Studentengesellschaften nicht nur die Relegation von den betreffenden Universitäten, sondern auch den Ausschluß von allen vaterländischen Hochschulen und eben dadurch die Unfähigkeit zur Anstellung in den entsprechenden Staatsdienstgraden nach sich.“ Das schon früh brüchig gewordene Bündnis zwischen Germania und Isaria war inzwischen gelöst, als der Universitätssenat im August über die polizeiliche Untersuchung gegen mehrere Studenten, darunter auch Rochholz, zu befinden hatte, ob diese „nicht die gesezlich aufgelöste Studenten Gesellschaft Isaria fortsezen“. Er schloss sich der Meinung des von ihm beauftragten Rechtshistorikers an, daß „die Fortsezung der Isaria, so wie das Daseyn einer geschlossenen Studenten Gesellschaft überhaupt nicht erwiesen“ sei, und beschloss u. a. Rochholz „vor das Rectorat zu rufen, und unter Hinweisung auf die angedrohten Strafen vor jeder Theilnahme an nicht erlaubten Gesellschaften, und namentlich der Isaria ernstlich zu warnen“.

 

Die Ministerialakte Rochholz: Vertreibung, Verfolgung und Flucht

Mit einer väterlichen Ermahnung, dem schwächsten der Mittel und Strafen glimpflich davongekommen, glaubte Rochholz vor weiteren polizeilichen Untersuchungen sicher zu sein und ging in den Herbstferien auf Reisen. Der außerordentliche Ministerialkommissar gab sich jedoch nicht geschlagen und nahm ihn am 10. November in die Liste der Studierenden auf, deren Matrikel nicht erneuert werden sollen. Die Verweigerung der Erneuerung der immer nur für ein Semester gültigen Legitimationskarte durch die Polizeibehörde hatte die Entfernung vom Ort der Universität zur Folge. Gegen die Relegation erhob er am 20. November ad regem zum Staatsministerium des Innern Einspruch. Mit diesem Dokument beginnen die Ministerialakte Rochholz und der unruhige Weg seiner Vertreibung, Verfolgung im Süden Bayerns, Flucht in die Schweiz und Asyl im Kanton Bern. Auf Empfehlung am 9. Juni 1833 im „unumschränkt monarchisch regierten“, „in sich vollendeten Erziehungsstaat“ Hofwil von dessen Stifter und „Pflegevater“ der Erziehungsanstalten Philipp Emanuel von Fellenberg zunächst als Geheimsekretär aufgenommen, dann als Lehrer eingesetzt, ging die ungleiche Verbindung zwischen dem international gerühmten autoritären Schweizer Aristokraten und dem 38 Jahre jüngeren deutschen freisinnigen Flüchtling nach kurzer Dauer im Streit auseinander. Der sich zu einem Stellvertreterkrieg aufschaukelnde Federstreit zog sich bis ins Jahr 1837. Im selben Jahr wurde die Ministerialakte Rochholz geschlossen, im Winter aber eine neue vom Untersuchungsgericht in Landshut geöffnet und seine Verhaftung wegen einflussreicherer Mitgliedschaft in der Verbindung Junges Deutschland beschlossen. Solange er in der Schweiz lebte, blieb er aber von ihrem Vollzug verschont.

 

Rochholz Leben als Emigrant in der Schweiz

Seit Mitte November 1835 Lehrer für deutsche Sprache provisorisch bis zur bevorstehenden Reorganisation des Gymnasiums im zweisprachigen Biel bewarb er sich schon Ende Januar 1836 um eine der beiden öffentlich ausgeschriebenen Lehrerstellen für deutsche Sprache und Literatur an der der Aargauischen Kantonsschule in Aarau. Von den insgesamt 32 Bewerbern blieben nur fünf übrig und unterzogen sich den Mitte März stattfindenden Prüfungen. Rochholz erreichte dabei den zweiten Platz und wurde zum Hauptlehrer der deutschen Sprache und Literatur der Kantonsschule ernannt und der Abteilung Gymnasium zugewiesen. Da ihm Ende Dezember 1835 auf Befehl des Innenministers zwar die Heimkehr nach Bayern erlaubt, der Aufenthalt in München aber praktisch verwehrt blieb, ließ sich der gutbesoldete Staatsbeamte als Emigrant in der neuen Heimat Aarau nieder. Die Tür, eventuell doch einmal zurückzukommen, ließ er offen, und beantragte als Nicht-Schweizer-Bürger regelmäßig bei seiner Geburtsstadt den Heimatschein.

 

Manfred Pix, Ludovizianischer Polizei- und Justizterror – Die Münchner Ministerialakte „Rochholz, Ernst, Student aus Ansbach wegen revolut. Umtriebe“. Vertreibung, Flucht, Asyl und Emigration in die Schweiz (1832-1838), erschienen im Verlag PH.C.W. SCHMIDT, Neustadt an der Aisch, ISBN 978-3-87707-412-1, Ladenpreis 29,00 €.